Ein GEZ-Kontrolleur ist in München unbemerkt bis in ein Schlafzimmer durchmarschiert. Doch auch für den Gebührenfahnder gelten Gesetze: Auf der Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten darf er nicht gewaltsam in Wohnungen eindringen - und steht nun wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht.
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