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Universität erkennt CDU-Politiker den Doktortitel ab: Uni Göttingen sichert „gute wissenschaftliche Praxis“

. (23.02.2011)

Beschreibung

Universität erkennt CDU-Politiker den Doktortitel abUni Göttingen sichert „gute wissenschaftliche Praxis“Seitenlang hat er Passagen aus anderen Arbeiten in seine Doktorarbeit übernommen, ohne kenntlich zu machen, dass es Zitate sind. Die SPD forderte seinen Rücktritt, der CDU-Politiker dachte nicht daran: Andreas K.. K. war Büroleiter des niedersächsischen Sozialministeriums und Vorsitzender des Landesverbands Lippe.Aktuell macht die Dissertation von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg Schlagzeilen. Bereits im Mai 2009 hat der Fakultätsrats der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität K. den am 21. Juni 2004 verliehenen Doktorgrad entzogen. Ende Januar 2009 war bekannt geworden, dass K. bei der Erstellung seiner Promotion „in erheblichem Maße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen“ hat, „wie sie für die Erstellung von Dissertationen gelten“, so die damalige Erklärung.Die Universität hat Ende 2005 Richtlinien zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ beschlossen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenzutreten. Darunter fallen die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit (Dokumentation der Resultate, die konsequente und selbstkritische Überprüfung aller Ergebnisse und Wahrung strikter Redlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von anderen Personen).In den Richtlinien wird als wissenschaftliches Fehlverhalten bezeichnet, wenn jemand grob fahrlässig oder vorsätzlich Falschangaben macht, geistiges Eigentum anderer verletzt, die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtig oder die anerkannten Regeln der Autorenschaft verletzt. Zur Überprüfung, so Universitätssprecher Bernd Ebeling, habe die Universität sowohl auf Universitäts- als auch auf Fakultätsebene Ombudskommissionen eingesetzt. Diese bestehen auf Universitätsebene aus drei Mitgliedern des wissenschaftlichen Personals, die vom Senat auf vier Jahre gewählt werden.Die Kommissionen werden jedoch nur selten tätig. Sowohl Ebeling als auch Staatsanwaltschafts-Sprecher Hans-Hugo Heimgärtner ist kein weiterer Fall, als der K.s bekannt. K. erhielt nach der Aberkennung seines Doktortitel einen Strafbefehl des Amtsgerichts über eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro. „Die Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so Heimgärtner. K. akzeptierte die Geldstrafe und zog seine Klage gegen die Aberkennung des Doktortitels zurück.Von Lukas Breitenbach

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